Effektenkredit
Mit einem Effektenkredit wird ein Wertpapierbestand beliehen. Beleihbar sind z.B. Wertpapiere wie Anleihen oder Aktien sowie Fondsanteile. Die Wertpapiere dienen der Bank als Sicherheit für den eingeräumten Kredit. Deshalb ist es bei einigen Banken möglich, einen Effektenkredit auch ohne die sonst übliche Schufa-Auskunft zu beantragen.Effektenkredite sind tilgungsfreie Kredite. Die Bank richtet einen Kreditrahmen ein, über den der Kreditnehmer verfügen kann. Entweder monatlich oder vierteljährlich werden die anfallenden Sollzinsen dem Depot belastet. Den Zeitpunkt der Tilgung bestimmt der Kreditnehmer selbst.
In den meisten Fällen kann der Effektenkredit ausschließlich dazu genutzt werden, weitere Wertpapiere zu kaufen. Einige Banken stellen den Verwendungszweck jedoch auch frei und ermöglichen z.B. die Auszahlung aufs Girokonto. In diesem Fall können mit dem Effektenkredit beliebige Vorhaben finanziert werden.
Die Zinssätze bei Effektenkrediten sind vergleichsweise günstig. Sie liegen deutlich unter denen eines Dispositionskredits und sind zumeist auch niedriger als bei Raten- oder Rahmenkrediten. Dies ist auf die vollständige Besicherung durch den beliehenen Wertpapierbestand zurückzuführen.
Die maximal mögliche Höhe des Kreditrahmens richtet sich nach dem Kurswert des Wertpapierbestands. Kreditnehmer können diesen keinesfalls zu 100 Prozent beleihen. Banken legen vielmehr einen bestimmten Prozentsatz fest, mit dem der Bestand belastet werden kann.
Dieser Prozentsatz richtet sich im Wesentlichen nach der Art des jeweiligen Wertpapiers und dem Kursrisiko, das mit diesem einhergeht. Aktien großer Unternehmen (Blue Chips) können meistens mit 50 Prozent ihres Kurswertes beliehen werden. Staatsanleihen mit bester Bonität besitzen einen höheren Beleihungswert.
Kreditnehmer sollten beachten, dass die Bank im Fall von deutlichen Kursverlusten des beliehenen Wertpapierbestands jederzeit berechtigt ist, den Kredit zu kündigen bzw. Wertpapiere zu verkaufen und sich dadurch von möglichen Unterdeckungsrisiken zu befreien. In den Vertragsbedingungen eines Effektenkredits sind diese Möglichkeiten aufgeführt. Genannt wird darin z.B. eine Verlustschwelle, ab der der Kreditnehmer zur umgehenden Bereitstellung liquider Mittel angehalten ist oder mit dem Verkauf seiner Wertpapiere rechnen muss.

