Policendarlehen
Policendarlehen sind Kredite, mit denen eine bestehende Kapitallebens- oder Rentenversicherung beliehen wird. Der Versicherungsvertrag dient dabei als Sicherheit. Aus diesem Grund sind Policendarlehen auch ohne Einkommensnachweis und ohne die sonst übliche Schufa-Auskunft möglich. Je nach Ausgestaltung ist auch die Freistellung von der Tilgung bis zur Fälligkeit möglich.Ein Policendarlehen können Kreditnehmer mit ihrer Versicherungsgesellschaft genauso abschließen wie mit einer Bank. Im letzteren Fall handelt es sich streng genommen allerdings um eine Verpfändung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag.
Bei Policendarlehen direkt mit dem Versicherer zahlt die Versicherungsgesellschaft einen Teil der bereits entstandenen Vertragsansprüche aus. Es handelt sich um eine Vorauszahlung. Diese kann entweder auf die später fälligen Versicherungsleistungen angerechnet oder vom Kreditnehmer zwischenzeitlich wieder in den Vertrag zurückbezahlt werden.
Die Höhe des Policendarlehens richtet sich nach dem Beleihungswert der Police zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme. Der Beleihungswert leitet sich aus dem Rückkaufswert ab. Dieser setzt sich aus den bereits erfolgen Gutschriften, der verbuchten Garantieverzinsung und den dem Vertragskonto zugeschriebenen Überschussanteilen zusammen. Davon abzuziehen ist eventuell anfallende Kapitalertragssteuer. Versicherer dürfen Vorauszahlungen nur auf definitiv entstandene Zahlungsverpflichtungen gewähren. Sie tragen deshalb kein Kreditausfallrisiko.
Policendarlehen eignen sich, um kurzfristigen Kapitalbedarf zu decken. Da die Zinssätze sehr günstig sind, können sie aber auch für einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden, ohne dass hohe Finanzierungskosten anfallen.
Die meist variable Verzinsung orientiert sich an einem internen Rechnungszins des Versicherers. Die Zinsen sind in juristischer Hinsicht als zusätzlicher Versicherungsbeitrag einzustufen. Werden sie nicht bezahlt, hat der Versicherer das Recht zur Kündigung. Die Vorauszahlungen auf entstandene Versicherungsansprüche sind oft die bessere Alternative zum Verkauf oder der Kündigung einer Lebensversicherung. Ein Grund dafür ist auch, dass ein bei Kapitallebensversicherungen inbegriffener Todesfallschutz weiter besteht. Die Angehörigen sind für den Fall der Fälle dadurch weiter abgesichert.
Policendarlehen können unter bestimmten Umständen eine Steuerpflicht zulasten des Kreditnehmers bzw. Versicherungsnehmers nach sich ziehen. Versicherungsgesellschaften sind deshalb verpflichtet, Policendarlehen ab einem Auszahlungsbetrag in Höhe von 25.560 Euro beim Finanzamt zu melden.
Die Beleihung einer Lebensversicherung beim Versicherer ist auch bei fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen möglich. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt dann in Form von Fondsanteilen. Die Rückzahlung erfolgt dann ebenfalls in Form von Fondsanteilen, die der Kreditnehmer zum dann geltenden Kurswert beschaffen muss. Zusätzlich müssen zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungen der Fonds beglichen werden.

